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// FAQ´s PK-Pensionsrechner

wie exakt ist die Pensions-Hochrechnung ?

Die Pensions-Hochrechnung dient nur zur Orientierung über die wahrscheinliche weitere Pensionsentwicklung. Eine exakte Hochrechnung ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
- die Kapitalmarkt-Entwicklung ist nicht vorhersehbar
- das versicherungstechnische Ergebnis und die Zuweisung zur
   Schwankungsrückstellung wird von den Pensionskassen erst bei der
   individuellen Pensions-Berechnung ermittelt
- die Entwicklung der Inflationsrate ist nicht vorhersehbar
- bei Aktiven werden etwaige Beiträge des Arbeitgebers sowie
   die Verluste oder Gewinne der Pensionskassa bis zum angegebenen
   Pensionsantritt nicht berücksichtigt.

wie wird die jährliche Pensionsanpassung gerechnet ?

Annahme zur Kapitalmarkt-Entwicklung (für die aktuelle Pension: 
   aktuelle Performance, weitere Jahre: durchschnittliche Performance
   der letzten 10 Jahre)
- Abzüglich versicherungstechnisches Ergebnis/Zuweisung
  Schwankungsrückstellung
–Abzüglich Rechnungszins
= jährliche Pensionsanpassung

wie wird die jährliche Pensionsanpassung
inklusive Inflationsverluste
gerechnet ?

jährliche Pensionsanpassung
- abzüglich Inflationsrate (für die aktuelle Pension: aktuelle
   Inflationsrate, weitere Jahre: durchschnittliche Inflationsrate der letzten 10
   Jahre)
= jährliche Pensionsanpassung inclusive Inflationsverluste

mit welchem Jahr beginnt für Pensionisten die Pensionsberechnung ?
- Pensionsberechnung im 1. Halbjahr
  Im 1. Halbjahr wird die Pension noch für das laufende Jahr gerechnet, deshalb 
  werden für die Pensionsberechnung die Werte des Vorjahres herangezogen 
- Pensionsberechnung im 2. Halbjahr
  Im 2. Halbjahr wird die Pension für das nächste Jahr gerechnet, deshalb
  werden für die Pensionsberechnung die aktuellen Werte des heurigen Jahres
  herangezogen 

welche Standard-Annahmen werden für die Berechnungswerte getroffen ?

- Performance aktuell: aktuelle Performance der VRG 105 der VBV-Pensionskasse
  (1. Halbjahr: Werte des Vorjahrs, 2. Halbjahr: aktuelle Werte des heurigen
   Jahres). Änderung jeweils um die Monatsmitte.
- Performance Folgejahre: Durchschnitt letzte 10 Jahre
   VRG 105 der VBV-Pensionskasse
- versicherungstechnisches Ergebnis/Zuweisung Schwankungsrückstellung:
  2 %
- Inflationsrate aktuell: aktuelle Inflationsrate lt. VPI der Statistik Austria
  (1. Halbjahr: Werte des Vorjahrs, 2. Halbjahr: aktuelle Wertes des heurigen
  Jahres). Änderungen jeweils um die Monatsmitte
- Inflationsrate Folgejahre: Durchschnitt der letzten 10 Jahre lt.
  VPI der Statistik Austria
- alle angenommenen Werte werden bei der Eingabe angezeigt und können
  überlagert werden

wie erfolgt die Pensionsberechnung für Aktive ?
   Als Startpension wird die eingegebene Brutto-PK-Pension angenommen.
   Die erste Pensionsberechnung erfolgt also für das dem Pensionsantritt
   folgende Jahr. Bei der Errechnung der Pensionsentwicklung inklusive
   Inflationsrate wird der voraussichtliche Kaufkraftverlust bereits für die Zeit bis
   zum Pensionsbeginn hochgerechnetEtwaige Beiträge Ihres Arbeitgebers sowie
   die Verluste oder Gewinne der Pensionskassa bis zu Ihrem angegebenen Pensionsantritt
   werden nicht berücksichtigt.

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