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//Pensionskassen-Facts

> Travnicek und die Pensionskassenmisere - Das PKG aus der Sicht eines Betroffenen

Das Pensionskassen-Gesetz (kurz: PKG) wurde Anfang der 90-Jahre als kapitalgedeckte Ergänzung (“2. Säule”) zur umlagefinanzierten ASVG-Pension geschaffen. Von Beginn an haben die Pensionskassen-Berechtigten in diesem System keinerlei Rechte und damit auch keine Verfügungsgewalt über ihr angespartes Deckungskapital (nicht einmal bei Eigenleistungen!). Sie haben auch keine Parteienstellung bei Gesetzes-Änderungen. Genauso schauen die bisherigen Novellen auch aus.

2003 wurde als Reaktion auf die “1. Jahrhundertkrise” auf Druck der Pensionskassen die mickrige Mindestertragsgarantie abgeschafft. Nach der “2. Jahrhundertkrise” im Jahr 2008 wurde ein Reformkommission zum PKG ins Leben gerufen. Herausgekommen ist dabei nach 3 Jahren “harter Arbeit” eine Novelle, die wieder völlig an den Bedürfnissen der Pensionskassen-Berechtigten vorbeigeht.

> das Pensionskassen-Gesetz aus der Sicht eines Betroffenen – Rechenzins 5,0 %
> das Pensionskassen-Gesetz aus der Sicht eines Betroffenen – Rechenzins 5,5 %  
> das Pensionskassen-Gesetz aus der Sicht eines Betroffenen – Rechenzins 3,5 %  

pekabe – Schutzverband der Pensionskassenberechtigten

 pekabe – Schutzverband der Pensionskassenberechtigten
> Verein für die Leistungs- und Anwartschaftberechtigten von Pensionskassen im Erste Bank-Konzern
> Interessensgemeinschaft Siemens Pensionskasse
> Verein der Bank- u. Sparkassen-Pensionisten
> Interessengemeinschaft Verbund-Pensionsberechtigte

Pensionskassen

> Fachverband der Pensionskassen - allgemeine Infos
> VBV - Pensionskasse 32,8 % Marktanteil
> Valida - Pensionskasse 18,8 % Marktanteil
> APK - Pensionskasse 18,2 % Marktanteil

Pensionskassen-Berechtigte

> Pensionskassen-Pension auf einfach-internet.at - Pensionskassengesetz, Pensionskassen, Stimmen der Betroffenen, Fragen an die Politiker, die unendliche Geschichte der PKG-Novelle…

 

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2 Kommentare

  1. Peter Schmidt

    so ein Blödsinn. Sie wollen wertgesicherte Pensionszusagen. Und woher soll das erwirtschaftet werden? Man kann nicht gleichzeitig auf dem Kapitalmarkt anlegen, nicht nur eine Kapitalgarantie sondern sogar eine Wertsicherung wollen und noch gleichzeitig hohe Erträge erwirtschaften wollen.

    Außerdem ist das System so angelegt, dass es über z.B. 40 und mehr Arbeitsjahre angespart werden soll. Da sind negative Effekte von wenigen Jahren irrelevant.
    Wenn Sie nun glauben, dass eine Lebensversicherung (nur weil sie seit Jahrzehnten einen guten Namen hat) was besseres sein könnte, irren Sie gewaltig. Auch Lebensversicherungen legen auf dem Kapitalmarkt an und können keine Wunder wirken. Im Gegenteil, bei Lebensversicherungen gehen mal 10% (mehr oder weniger) der Anlagesumme als Provisionen für den Vermittler weg und wird überhaupt nicht angelegt.

    Die Übergangsphase für die mit wenigen Anlagejahren ist gerade in diesen Zeiten natürlich ein Problem, aber macht das System deswegen nicht grundsätzlich schlecht.

    • Im Jänner erfahren Sie im Detail, wie wir uns das vorstellen. Wichtig ist, dass das Pensionskassen-Monopol fällt und jeder Berechtigte selbst entscheiden kann – F.Gruber

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